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Lizenzvertrag (EULA) — Swiftli Smart HR

ENTWURF v0.1 vom 27.08.2026 — juristisch zu prüfen, nicht veröffentlichen.

Zwischen Pahl Digital Art, Einzelunternehmen, Inhaber Adrian Pahl, Seestrasse 34, 8802 Kilchberg ZH («Lizenzgeberin») und dem im Kundenkonto bezeichneten Betrieb («Lizenznehmer»).

1. Gegenstand

1.1 Lizenziert wird die Software «Swiftli Smart HR» (native macOS-Anwendung) samt zugehöriger Komponenten und Dokumentation, in der jeweils bereitgestellten Fassung.

1.2 Die Software läuft lokal auf Geräten des Lizenznehmers. Die Personaldaten des Betriebs verbleiben auf diesen Geräten; die Lizenzgeberin erhält daran keinen Zugriff.

2. Grundlizenz

2.1 Die Grundlizenz wird pro Betrieb genau einmal erworben und ist zeitlich unbegrenzt. Sie umfasst den vollen Funktionsumfang der Software gemäss aktueller Produktbeschreibung — sämtliche Module und Landessprachen sowie die eingebaute Planungsfunktion («Planner») — und schliesst Fehlerbehebungen und Compliance-Aktualisierungen ein. Zubuchbare Zusätze (Ziffer 5) sind nicht Teil der Grundlizenz. [ABGRENZUNG PLANNER / SMART ASSISTANT — MIT LEISTUNGSBESCHRIEB ZU FIXIEREN]

2.2 Bei einem Wechsel in eine höhere Stufe (Upgrade) wird die Grundlizenz nicht erneut geschuldet. Ab der Stufe «Kleinunternehmen» wird sie beim Direkteinstieg als Guthaben an das Abonnement angerechnet.

2.3 Für Betriebe bis fünf Mitarbeitende (Stufe «Kleinbetriebe») ist mit der Grundlizenz kein Abonnement erforderlich.

3. Nutzungsumfang, Stufen, Installationen

3.1 Die Nutzung ist auf den eigenen Betrieb des Lizenznehmers beschränkt (interne Personalverwaltung, einschliesslich mehrerer Standorte/Outlets desselben Betriebs).

3.2 Die zulässige Betriebsgrösse richtet sich nach der lizenzierten Stufe. Massgeblich ist die tatsächliche Zahl der in der Software geführten Mitarbeitenden. Wird die Stufe überschritten, erfolgt die Umstufung auf die Folgeperiode (AGB Ziffer 6.4); der Funktionsumfang ist in allen Stufen identisch.

3.3 Installationen sind nicht limitiert: Die Software darf auf beliebig vielen betriebseigenen Geräten installiert werden.

3.4 Nicht gestattet sind: Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung oder Verkauf der Lizenz an Dritte ohne schriftliche Zustimmung; Nutzung für Drittbetriebe (Bureau-Service) ohne gesonderte Vereinbarung; Umgehung der Lizenzprüfung; Rückentwicklung, soweit nicht zwingendes Recht (Art. 21 URG) sie erlaubt.

4. Lizenzschlüssel, Instanzen, Prüfung

4.1 Der Lizenzschlüssel dient ausschliesslich der eindeutigen Identifikation des Lizenznehmers. Die Rechtezuordnung erfolgt in den Systemen der Lizenzgeberin; dort werden die Instanzen des Lizenznehmers erfasst und zugeordnet.

4.2 Die Software bestätigt ihren Lizenzstatus periodisch über eine verschlüsselte Prüfverbindung («Check-in»). Übermittelt werden dabei lizenzbezogene Betriebsangaben, namentlich: Kennungen von Lizenz und Instanz, Lizenzzustand, Stufe, die Mitarbeiterzahl als blosse Zahl, die Zahl der Outlets, ein Mandanten-Kennzeichen (z. B. Treuhänder-Zugang), bei App-Store-Bezug optional eine gehashte Abo-Kennung, Versionsstand und Zeitstempel — keine Personaldaten des Betriebs (keine Namen, Löhne, Absenzen oder Dokumente).

4.3 Bleibt die Prüfverbindung aus (z. B. offline), läuft die Software während einer Kulanzfrist von 30 Tagen ab letzter Bestätigung uneingeschränkt weiter; danach gilt Ziffer 7.2.

5. Zusätze

Zusätze (Smart Assistant, Swiftli Private Relay, Mobile Companion, Premium Support) setzen ein aktives entsprechendes Abonnement voraus. Der Mobile Companion setzt Swiftli Private Relay voraus.

6. NFR- und Testlizenzen

Als «NFR» oder «Trial» gekennzeichnete Lizenzen sind zeitlich befristet, nicht übertragbar und nicht für den Produktivbetrieb bestimmt; sie können ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Umwandlung in eine Voll-Lizenz erfolgt ohne Neuinstallation.

7. Lizenzverletzung, Verzug, Widerruf

7.1 Bei Zahlungsverzug gilt die Regelung der AGB (8 Tage Nachfrist, danach Lesemodus).

7.2 Lesemodus bedeutet: Daten bleiben vollständig erhalten und einsehbar, die Zeiterfassung nach L-GAV Art. 21 bleibt funktionsfähig; erfassende und verändernde Funktionen sind ausgesetzt. Ein Löschen von Betriebsdaten durch die Lizenzgeberin findet nicht statt.

7.3 Bei Rückbuchung einer bezahlten Lizenzgebühr (Chargeback), bei vorsätzlicher Umgehung der Lizenzprüfung oder bei erheblicher Verletzung dieses Vertrags kann die Lizenzgeberin die Lizenz widerrufen; die Software wechselt in den Lesemodus. Die Ausübung erfolgt verhältnismässig und nach vorheriger Mitteilung, soweit zumutbar.

8. Updates und Änderungen der Software

8.1 Fehlerbehebungen und Compliance-Aktualisierungen sind Bestandteil der Grundlizenz. Neue Module oder wesentliche Zusatzfunktionen können als eigene Produkte angeboten werden.

8.2 Die Lizenzgeberin darf die Software weiterentwickeln, sofern der vertragliche Kernfunktionsumfang erhalten bleibt.

9. Gewährleistung, Haftung, Schutzrechte

9.1 Es gilt Ziffer 12 der AGB entsprechend. [HAFTUNGSKLAUSEL — JURISTISCH ZU PRÜFEN]

9.2 Alle Rechte an der Software, ihren Bestandteilen und Marken verbleiben bei der Lizenzgeberin. Eingebettete Open-Source-Komponenten unterstehen ihren jeweiligen Lizenzen; eine Übersicht liefert die App-Dokumentation.

10. Schlussbestimmungen

Schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; Gerichtsstand am Sitz der Lizenzgeberin, zwingende Gerichtsstände vorbehalten. Änderungen dieses Vertrags folgen dem Verfahren der AGB (Ankündigung, Wirkung auf Folgeperiode).