Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — Swiftli Smart HR Direktvertrieb
ENTWURF v0.1 vom 27.08.2026 — juristisch zu prüfen, nicht veröffentlichen.
Pahl Digital Art, Einzelunternehmen, Inhaber Adrian Pahl, Seestrasse 34, 8802 Kilchberg ZH, Schweiz («wir», «Anbieterin»). Kontakt: info@swiftli.ch.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Bestellungen über den Shop shop.swiftli.ch sowie für alle direkt geschlossenen Verträge über die Software «Swiftli Smart HR», deren Zusätze (Smart Assistant, Swiftli Private Relay, Mobile Companion, Premium Support) und einmalige Dienstleistungen (Startpakete).
1.2 Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen und Selbständige mit Sitz in der Schweiz (B2B). [ERWEITERUNG AUF LIECHTENSTEIN — ENTSCHEID ADRIANO] Ein Kauf als Konsumentin oder Konsument ist ausgeschlossen; mit der Bestellung bestätigt die Kundin/der Kunde, für einen Betrieb zu handeln.
1.3 Für den Bezug über den Mac App Store gelten ausschliesslich die Bedingungen von Apple; diese AGB finden darauf keine Anwendung. Bezieht ein Betrieb Leistungen sowohl über den App Store als auch im Direktvertrieb, werden Leistungen nicht doppelt geschuldet; es gilt das jeweils weitergehende Abonnement. Der Wechsel des Bezugswegs erfolgt auf einen gemeinsam festgelegten Stichtag.
1.4 Für die Nutzung der Software gilt ergänzend der Lizenzvertrag (EULA). Bei Widersprüchen geht für Fragen der Lizenz der Lizenzvertrag vor, für Fragen von Bestellung, Zahlung und Abo diese AGB.
2. Vertragsschluss und Kundenkonto
2.1 Die Darstellung im Shop ist kein bindendes Angebot. Mit dem Abschluss der Bestellung («Jetzt kaufen») gibt die Kundin ein Angebot ab; der Vertrag kommt mit unserer Bestellbestätigung per E-Mail zustande, spätestens mit Zustellung der Lizenz.
2.2 Voraussetzung ist ein Kundenkonto mit bestätigter E-Mail-Adresse. Die Angaben zum Betrieb müssen wahrheitsgemäss und aktuell sein; die Rechnung lautet auf den Betrieb.
2.3 Das Kundenkonto ist der massgebliche Ort für Vertragsverwaltung: Rechnungen, Lizenzen, Abonnemente, Zahlungsmittel, Seat-Verwaltung, Kündigung und Widerruf des Belastungsmandats stehen dort jederzeit zur Verfügung — auch nach einer Kündigung.
3. Leistungsgegenstand
3.1 Grundlizenz. Die Grundlizenz zu Swiftli Smart HR wird einmal pro Betrieb erworben und ist zeitlich unbegrenzt (Einzelheiten im Lizenzvertrag). Sie wird einem Betrieb, der sie bereits besitzt, nicht erneut verrechnet; bei einem Stufen-Upgrade entfällt sie.
3.2 Abonnement nach Betriebsgrösse. Ab der Stufe «Kleinbetriebe+» kommt ein Abonnement hinzu, dessen Stufe sich nach der Zahl der im Betrieb geführten Mitarbeitenden richtet. Massgeblich ist die tatsächliche Mitarbeiterzahl gemäss Software, nicht eine Selbstdeklaration. Der Funktionsumfang ist in allen Stufen identisch.
3.3 Keine Installations-Limite. Die Zahl der Installationen auf betriebseigenen Geräten ist nicht beschränkt.
3.4 Zusätze. Smart Assistant, Swiftli Private Relay, Mobile Companion und Premium Support können zugebucht werden. Der Mobile Companion ist nur zusammen mit Swiftli Private Relay erhältlich. Premium Support ist nur mit monatlicher Periode buchbar.
3.5 Startpakete. Einmalige Dienstleistungen (Einrichtung und Schulung vor Ort; wahlweise inklusive eines auf den Betrieb eingerichteten Mac mini als Zentrale) werden zum bestellten Pauschalpreis erbracht; Termin nach Vereinbarung. Das Mac-mini-Paket enthält das Einrichtungspaket.
4. Preise
4.1 Es gelten die im Shop zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise in Schweizer Franken (CHF). Jede Bestellung und jedes Abonnement referenziert die bei Abschluss gültige Preisversion.
4.2 Die Preise sind Nettopreise. Die Anbieterin ist zurzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Tritt die Mehrwertsteuerpflicht ein, verstehen sich alle Preise ab diesem Zeitpunkt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Preisänderungen wirken für bestehende Abonnemente frühestens auf die jeweils nächste Abrechnungsperiode und werden vorgängig per E-Mail angekündigt. Für die laufende Periode gilt immer die bei deren Beginn massgebliche Preisversion.
5. Zahlung
5.1 Zur Wahl stehen: (a) Kartenzahlung (Visa, Mastercard, American Express), abgewickelt über die Zahlungsdienstleisterin SumUp; (b) Banküberweisung mittels QR-Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
5.2 Die Lizenz wird unabhängig vom gewählten Zahlungsweg sofort nach Bestellabschluss ausgestellt.
5.3 Bei Kartenzahlung werden die Kartendaten ausschliesslich bei SumUp erfasst und tokenisiert gespeichert; die Anbieterin hat keinen Zugriff auf Kartennummern. Wiederkehrende Belastungen erfolgen nur auf Grundlage des separaten Belastungsmandats.
5.4 Rechnung vor jeder Belastung. Jede wiederkehrende Belastung wird vorgängig durch Zustellung der Rechnung per E-Mail angekündigt. Ohne vorgängige Rechnung erfolgt keine Belastung.
6. Abonnemente: Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
6.1 Abonnemente laufen in den im Shop angebotenen Perioden — das Stufen-Abonnement wahlweise monatlich oder jährlich, Zusätze monatlich — und verlängern sich automatisch um die jeweils gleiche Periode, sofern nicht gekündigt wird.
6.2 Kündigung. Die Kündigung ist jederzeit im Kundenkonto möglich. Sie wird auf das Ende der laufenden Periode wirksam, wenn sie spätestens einen Tag vor Periodenende eingeht; andernfalls verlängert sich das Abonnement um genau eine weitere Periode. Bereits bezahlte Perioden werden nicht zurückerstattet.
6.3 Nach Ablauf eines gekündigten Abonnements wechselt die Software in den Lesemodus gemäss Ziffer 9.3; Daten bleiben vollständig erhalten, das Kundenkonto samt Rechnungen und Lizenzen bleibt zugänglich.
6.4 Der Wechsel der Zahlweise (monatlich/jährlich) sowie Stufenwechsel wirken auf die Folgeperiode. Bei Überschreiten der Mitarbeiterzahl einer Stufe erfolgt die Umstufung auf die Folgeperiode; eine rückwirkende Nachverrechnung findet nicht statt.
7. Mobile-Companion-Seats
7.1 Companion-Seats werden pro aktiviertem Seat in eigenen 30-Tage-Perioden ab Aktivierung abgerechnet (kein Kalendermonat).
7.2 Wird ein Seat während der laufenden Periode deaktiviert, bleibt die volle Periode geschuldet; der auf die ungenutzten Tage entfallende Anteil wird dem Kundenkonto als Guthaben gutgeschrieben und bei der nächsten Seat-Aktivierung angerechnet. Guthaben werden nicht in Geld ausbezahlt.
7.3 Die Abrechnung der Seats erfolgt gebündelt als Sammelrechnung.
8. Mitwirkung und Datensicherung
8.1 Die Software läuft lokal auf Geräten des Betriebs. Für Datensicherungen der lokalen Bestände ist der Betrieb verantwortlich; die eingebauten Sicherungsfunktionen bleiben unberührt.
8.2 Der Betrieb sorgt dafür, dass Kontaktangaben und Zahlungsmittel im Kundenkonto aktuell sind; Rechnungen und Mitteilungen gelten mit Zustellung an die hinterlegte E-Mail-Adresse als zugegangen.
9. Zahlungsverzug
9.1 Schlägt eine wiederkehrende Belastung fehl oder bleibt eine QR-Rechnung nach Fälligkeit unbezahlt, informieren wir per E-Mail und wiederholen die Belastung.
9.2 Ab Fälligkeit gilt eine Nachfrist («Grace-Period») von 8 Tagen, während der die Software uneingeschränkt nutzbar bleibt.
9.3 Bleibt die Zahlung auch nach der Nachfrist aus, wird die Software in den Lesemodus versetzt: Bestehende Daten bleiben vollständig erhalten und einsehbar, die Zeiterfassung (Stempeln) nach L-GAV Art. 21 bleibt funktionsfähig; erfassende und verändernde Funktionen sind bis zum Zahlungseingang ausgesetzt. Nach vollständiger Zahlung wird der Vollbetrieb umgehend wiederhergestellt.
9.4 Weitergehende gesetzliche Ansprüche (Verzugszins, Mahn- und Inkassokosten) bleiben vorbehalten.
10. Dienstleistungen (Startpakete, Premium Support)
10.1 Termine für Vor-Ort-Leistungen werden gemeinsam vereinbart. Verschiebungen sind bis [FRIST — VORSCHLAG: 5 ARBEITSTAGE, VON ADRIANO ZU BESTÄTIGEN] vor dem Termin kostenlos möglich.
10.2 Beim Mac-mini-Paket geht das Gerät mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Betriebs über.
10.3 Premium Support umfasst bevorzugte Bearbeitung von Anfragen des Betriebs. Umfang und Reaktionsziele werden im Shop beschrieben. [LEISTUNGSBESCHRIEB PREMIUM SUPPORT — VON ADRIANO ZU DEFINIEREN]
11. Eigentumsvorbehalt an Lizenzen
Bis zur vollständigen Bezahlung der Grundlizenz bleibt die erteilte Lizenz auflösend bedingt; Ziffer 9 gilt sinngemäss.
12. Gewährleistung und Haftung
12.1 Wir leisten Gewähr, dass die Software im Wesentlichen die im Handbuch beschriebenen Funktionen erbringt. Fehlerbehebungen und Compliance-Aktualisierungen sind Bestandteil der Lizenz.
12.2 Die Software unterstützt die Einhaltung arbeits-, sozial- und steuerrechtlicher Pflichten, ersetzt aber keine Rechts- oder Treuhandberatung. Die Verantwortung für Meldungen, Abrechnungen und deren Richtigkeit gegenüber Behörden verbleibt beim Betrieb.
12.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden (einschliesslich entgangenen Gewinns und Datenverlusts trotz zumutbarer Sicherung) ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit sowie zwingendes Recht. [HAFTUNGSKLAUSEL — JURISTISCH ZU PRÜFEN]
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen dieser AGB werden per E-Mail angekündigt und gelten für bestehende Abonnemente ab der Folgeperiode. Widerspricht die Kundin, gilt dies als Kündigung auf das Periodenende.
13.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam; an die Stelle tritt die wirksame Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.
13.3 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin; zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.