Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — Swiftli Smart HR Direktvertrieb
Version 1.2, Stand 2. September 2026.
Vertragspartner ist Adrian Pahl, handelnd unter Pahl Digital Art (Einzelunternehmen), Seestrasse 34, 8802 Kilchberg ZH, Schweiz («wir», «Anbieter»). Kontakt: info@swiftli.ch.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für Bestellungen über shop.swiftli.ch und für direkt geschlossene Verträge über die Software «Swiftli Smart HR», ihre Zusätze (Smart Assistant, Swiftli Private Relay, Mobile Companion, Premium Support) und einmalige Dienstleistungen (Startpakete).
1.2 Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Vertragsparteien mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz, die den Vertrag ausschliesslich im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schliessen (B2B). Vertragspartei kann eine natürliche Person, insbesondere die Inhaberin oder der Inhaber eines Einzelunternehmens, eine juristische Person oder eine Personengesellschaft sein. Bei einem Einzelunternehmen ist die Inhaberin oder der Inhaber persönlich Vertragspartei; eine blosse Geschäftsbezeichnung ist kein eigener Rechtsträger. Käufe für ganz oder teilweise private Zwecke sind ausgeschlossen. Die bestellende Person bestätigt, im eigenen Namen oder mit Vertretungsmacht für die in der Bestellung vollständig bezeichnete Vertragspartei zu handeln. Wir können geeignete Nachweise des Betriebs und der Vertretungsmacht verlangen.
1.3 Für Bezüge über den Mac App Store gelten die dort beim Kauf angezeigten Bedingungen. Direktbezüge und App-Store-Bezüge sind rechtlich getrennt. Eine Zusammenführung oder Anrechnung erfolgt nur, wenn wir sie für den konkreten Betrieb in Textform bestätigen.
1.4 Für die Nutzung der Software gilt ergänzend der beim Kauf verlinkte Lizenzvertrag (EULA). Bei Widersprüchen geht für Fragen des Nutzungsrechts die EULA vor; für Bestellung, Zahlung und Abonnemente gehen diese AGB vor.
1.5 «Textform» bedeutet in diesen AGB eine dauerhaft lesbare Mitteilung, insbesondere per E-Mail oder im Kundenkonto; eine eigenhändige oder qualifizierte elektronische Unterschrift ist nicht erforderlich, soweit das Gesetz keine strengere Form vorschreibt.
2. Bestellung, Vertragsschluss und Kundenkonto
2.1 Die Darstellung im Shop ist eine Einladung zur Bestellung und kein bindendes Angebot. Vor dem Absenden kann die Kundin oder der Kunde die Auswahl und Eingaben prüfen und korrigieren. Mit dem abschliessenden, eindeutig als kostenpflichtig gekennzeichneten Bestell- oder Zahlungsbutton wird ein verbindliches Angebot über die unmittelbar zuvor angezeigten Leistungen und Preise abgegeben.
2.2 Wir nehmen das Angebot bei Kartenzahlung an, sobald SumUp die Zahlung des ausgewiesenen Gesamtbetrags bestätigt und der Shop die Bestellung erfolgreich als bezahlt abschliesst; bei QR-Rechnung nehmen wir es an, sobald der Shop die Bestellung nach der abschliessenden Wahl «zahlungspflichtig vorbestellen» erfolgreich als QR-Bestellung abschliesst. Der Vertrag kommt in diesem Zeitpunkt zustande. Der Shop erzeugt dabei unverzüglich eine elektronische Bestellbestätigung, zeigt den Abschluss im Browser an und sendet die Bestätigung zusätzlich per E-Mail. Ein verzögerter oder gescheiterter E-Mail-Versand ändert den bereits erfolgten Vertragsschluss nicht; die Zustellung wird automatisch wiederholt.
2.3 Voraussetzung ist ein Kundenkonto mit bestätigter E-Mail-Adresse. Die Angaben zum Betrieb müssen wahrheitsgemäss und aktuell sein; die Rechnung lautet auf die vollständig bezeichnete Vertragspartei. Zugangsdaten dürfen nur vertretungsberechtigten Personen zugänglich gemacht werden.
2.4 Im Kundenkonto werden Verträge, Rechnungen, Lizenzen, Abonnemente, Zahlungsmittel, Companion-Seats und Kündigungen verwaltet. Nach Vertragsende bleibt es so lange zugänglich, wie dies für die Vertragsabwicklung oder gesetzliche Aufbewahrung erforderlich ist.
2.5 Die im Checkout verlinkten AGB und die EULA werden vor Abgabe der Bestellung ausdrücklich akzeptiert. Wir protokollieren Fassung, Prüfsumme, Kundenkonto, Bestellung und Zeitpunkt der Zustimmung. Die Bestellbestätigung enthält die vollständigen, beim Abschluss einbezogenen Fassungen von AGB und EULA sowie bei wiederkehrender Kartenzahlung auch der dafür akzeptierten Bedingungen. Ihr Inhalt wird zusammen mit der Bestellung für den Vertragsnachweis festgehalten.
3. Leistungen
3.1 Grundlizenz. Die Grundlizenz für Swiftli Smart HR wird einmal pro Betrieb erworben. Das Nutzungsrecht an der bereitgestellten Fassung ist zeitlich unbefristet; Einzelheiten und gesetzliche Befugnisse regelt die EULA. Ein späteres Stufen-Upgrade löst keinen erneuten Erwerb der Grundlizenz aus.
3.2 Abonnement nach Betriebsgrösse. Ab der Stufe «Kleinbetriebe+» kommt ein Abonnement hinzu. Massgeblich ist die Zahl der aktiven, für den laufenden Betrieb in der Software geführten Personen, einschliesslich mitarbeitender Inhaberinnen und Inhaber, Geschäftsleitungsmitglieder, Lernender und Temporärmitarbeitender. Vollständig archivierte ehemalige Mitarbeitende zählen nicht. Der Funktionsumfang innerhalb einer aktiven Stufe ist gleich.
3.3 Installationen. Die Software darf ohne zahlenmässige Installationslimite auf Geräten installiert werden, die dem Betrieb gehören oder von ihm kontrolliert werden. Die Nutzung bleibt auf den eigenen Betrieb beschränkt.
3.4 Zusätze. Smart Assistant, Swiftli Private Relay, Mobile Companion und Premium Support können gemäss Produktbeschreibung zugebucht werden. Mobile Companion setzt Swiftli Private Relay voraus. Premium Support ist nur mit monatlicher Periode buchbar.
3.5 Startpakete. Einmalige Dienstleistungen werden zum bestellten Pauschalpreis erbracht; Termin und Leistungsort werden in Textform vereinbart. Das Startpaket mit Mac mini enthält das Einrichtungspaket sowie einen fabrikneuen Apple Mac mini in der bei der Beschaffung aktuellen Schweizer Basiskonfiguration, mindestens mit 16 GB gemeinsamem Arbeitsspeicher und 256 GB SSD, samt Netzkabel. Bildschirm, Tastatur und Zeigegerät sind nicht enthalten. Die konkrete Chip-, Speicher- und Anschlusskonfiguration wird vor der Beschaffung in Textform bestätigt; eine Abweichung von diesen Mindestmerkmalen bedarf der Zustimmung der Kundin oder des Kunden.
3.6 Massgebend sind die unmittelbar vor dem Abschluss angezeigten und in der Bestellbestätigung wiedergegebenen Leistungen, Auswahl- und Preisversionen. Individuelle Offerten gehen bei Widersprüchen vor.
4. Preise und Steuern
4.1 Es gelten die im Shop unmittelbar vor der Bestellung ausgewiesenen Preise in Schweizer Franken (CHF). Jede Bestellung und jedes Abonnement referenziert die bei Abschluss gültige Preisversion.
4.2 Die im Checkout ausgewiesenen CHF-Beträge sind die für die betreffende Bestellung beziehungsweise Periode zu zahlenden Gesamtbeträge. Der Anbieter ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig; die ausgewiesenen Beträge enthalten deshalb keine Mehrwertsteuer und die Rechnung weist keine Mehrwertsteuer aus. Eine nach Abschluss eintretende Mehrwertsteuerpflicht erhöht den für eine bereits angenommene Vorbestellung oder bereits begonnene Periode ausgewiesenen Gesamtbetrag nicht. Für künftige Perioden gelten Änderungen nur nach Ziffer 4.3.
4.3 Preisänderungen betreffen nie eine bereits bezahlte laufende Periode. Für bestehende Abonnemente teilen wir den neuen Preis und das Wirksamkeitsdatum in Textform mit: bei monatlichen Perioden mindestens 14 Kalendertage, bei jährlichen Perioden mindestens 30 Kalendertage vor Periodenende. Die Kundin oder der Kunde kann bis einen Tag vor Periodenende kündigen. Erfolgt die Mitteilung später, gilt der bisherige Preis für eine weitere Periode.
5. Zahlung und Vorbestellungen
5.1 Zur Wahl stehen die im Checkout angezeigten Karten, abgewickelt über SumUp, und Banküberweisung mittels QR-Rechnung. Eine QR-Rechnung ist innert 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen; das konkrete Fälligkeitsdatum steht auf der Rechnung. Eine zur Zahlung verwendete Karte muss nicht auf die Vertragspartei lauten; die zahlende Person muss aber zu ihrer Verwendung berechtigt sein. Bestellung und Rechnung lauten unabhängig davon auf die bezeichnete Vertragspartei.
5.2 Ist eine Bestellung im Checkout als Vorbestellung bezeichnet, entsteht mit der Bestellannahme noch kein sofortiger Anspruch auf Download oder Nutzung. Lizenz und Zugang werden erst nach der Produktfreigabe bereitgestellt. Ein Veröffentlichungstermin gilt nur, wenn wir ihn ausdrücklich in Textform zusichern. Bis zur Bereitstellung kann die Kundin oder der Kunde die Vorbestellung jederzeit in Textform beenden. Wir beenden sie vor der Bereitstellung nur, wenn die Veröffentlichung oder Beschaffung endgültig aufgegeben wird, die bestellte Leistung objektiv nicht mehr erbracht werden kann oder ein wichtiger Grund vorliegt. Bereits erhaltene Zahlungen erstatten wir dann beziehungsweise veranlassen wir deren Rückzahlung innert 10 Kalendertagen. Ausgenommen ist nur die vorab einzeln ausgewiesene Vergütung für eine auf gesonderten Wunsch bereits vollständig erbrachte individuelle Leistung. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 12. Als Vorbestellung bezeichnete Startpakete und Hardware werden ebenfalls erst nach der Produktfreigabe zu einem anschliessend in Textform vereinbarten Termin erbracht beziehungsweise übergeben. Bis dahin gelten dieselben Beendigungs- und Erstattungsregeln.
Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich auf die ursprüngliche Zahlart. Kartenzahlungen erstatten wir über SumUp auf die ursprünglich verwendete Karte. Solange SumUp die Rückerstattung über den Händleraccount oder die Schnittstelle zulässt — nach den derzeit veröffentlichten Zahlungsbedingungen bis 30 Tage ab Zahlung — nutzen wir diesen Weg. Danach veranlassen wir die Rückerstattung über den SumUp-Support auf die ursprüngliche Karte. Ist dies wegen einer technischen Beschränkung nachweislich unmöglich, verwenden wir nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Karteninhaberin oder des Karteninhabers einen nachvollziehbaren unbaren Ersatzweg. Vor jeder Erstattung prüfen wir, dass nicht bereits eine Rückerstattung oder Rückbuchung erfolgt ist. Der nach dieser Ziffer geschuldete Rückerstattungsbetrag wird vollständig und ohne Abzug von SumUp- oder sonstigen Zahlungsgebühren erstattet; eine doppelte Erstattung ist ausgeschlossen.
5.3 Die erste Periode eines mit der Vorbestellung bezahlten Abonnements beginnt erst mit der Bereitstellung von Lizenz und Zugang. Vor diesem Zeitpunkt findet weder eine Verlängerung noch eine weitere periodische Belastung statt. Beginn und Ende der ersten Periode werden in Textform bestätigt.
5.4 Vollständige Kartendaten werden im SumUp-Zahlungsformular direkt an SumUp übermittelt und durchlaufen unsere Server nicht. Für die Abwicklung bearbeiten wir die SumUp-Kundenkennung, eine tokenisierte Zahlungsreferenz, Kartenmarke, letzte vier Ziffern, Status und den Nachweis der Autorisierung. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
5.5 Wiederkehrende Kartenbelastungen erfolgen nur aufgrund einer separaten Autorisierung. Vor jeder Belastung wird eine Rechnung per E-Mail zugestellt, die Betrag und vorgesehenes Belastungsdatum nennt. Eine Belastung erfolgt nicht vor diesem Datum.
5.6 Verzug tritt mit Ablauf des auf der Rechnung genannten Fälligkeitsdatums ein. Wiederholte Kartenbelastungen erfolgen nur nach Massgabe der Belastungsbedingungen und nur, solange die Autorisierung aktiv ist.
6. Abonnemente: Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
6.1 Abonnemente verlängern sich automatisch um die jeweils gleiche Periode, sofern sie nicht gekündigt werden. Das Stufen-Abonnement läuft wahlweise monatlich oder jährlich; Zusätze laufen monatlich.
6.2 Die Kündigung ist jederzeit im Kundenkonto möglich. Sie wirkt auf das Ende der laufenden Periode, wenn sie spätestens einen Tag davor eingeht; andernfalls auf das Ende der nächsten Periode. Bei ordentlicher Kündigung werden bereits bezahlte Perioden nicht anteilig erstattet. Rechte wegen Nicht- oder Schlechterfüllung sowie zwingende jederzeitige Beendigungsrechte bleiben vorbehalten. Soweit eine Leistung dem Auftragsrecht untersteht, gilt insbesondere das zwingende Widerrufs- und Kündigungsrecht nach Art. 404 OR; Vergütung für bereits gehörig erbrachte Leistungen und die gesetzlichen Folgen einer Beendigung zur Unzeit bleiben vorbehalten.
6.3 Mit dem Ende eines Abonnements enden nur die davon abhängigen Leistungen und Nutzungsumfänge. Die vollständig bezahlte, zeitlich unbefristete Grundlizenz bleibt nach Massgabe der EULA bestehen. Bestehende Daten bleiben mindestens lesbar.
6.4 Wechsel zwischen monatlicher und jährlicher Zahlweise wirken auf die Folgeperiode. Wird die Obergrenze einer Stufe überschritten, gilt ab der Folgeperiode die passende Stufe; eine rückwirkende Nachverrechnung findet nicht statt.
7. Mobile-Companion-Seats
7.1 Companion-Seats werden pro aktiviertem Seat in eigenen 30-Tage-Perioden ab Aktivierung abgerechnet.
7.2 Wird ein Seat während einer laufenden Periode deaktiviert, bleibt die volle Periode geschuldet. Der auf ungenutzte Tage entfallende Anteil wird als Guthaben erfasst und bei der nächsten Seat-Aktivierung angerechnet.
7.3 Die Seats werden gebündelt als Sammelrechnung abgerechnet.
7.4 Bei endgültiger Beendigung des Mobile-Companion-Zusatzes wird ein Restguthaben zuerst mit offenen Forderungen verrechnet; ein danach verbleibender positiver Saldo wird erstattet.
7.5 Zur internen Zuordnung genügt eine neutrale Seat-Bezeichnung. In das Bezeichnungsfeld dürfen keine Personalakten, Lohn-, Gesundheits- oder sonstigen HR-Fachdaten eingetragen werden.
8. Mitwirkung, lokale Daten und Sicherung
8.1 Der Kern von Swiftli Smart HR läuft lokal auf den Geräten des Betriebs. Optionale Online-Zusätze bearbeiten die in ihrer Produktbeschreibung und der Datenschutzerklärung genannten Daten.
8.2 Für regelmässige, überprüfte Sicherungen der lokalen Datenbestände ist der Betrieb verantwortlich. Eingebaute Sicherungsfunktionen entbinden nicht von dieser Pflicht.
8.3 Kontaktangaben und Zahlungsmittel sind aktuell zu halten. Mitteilungen werden an die hinterlegte E-Mail-Adresse versandt. Für den rechtlichen Zugang gelten die gesetzlichen Regeln; Unzustellbarkeitsmeldungen bearbeiten wir unverzüglich.
9. Zahlungsverzug
9.1 Bei einer fehlgeschlagenen Kartenbelastung oder unbezahlten QR-Rechnung informieren wir per E-Mail. Weitere Belastungsversuche richten sich nach der aktiven Autorisierung.
9.2 Ab Fälligkeit gilt eine Nachfrist von 8 Kalendertagen, während der die betroffene Leistung weiter nutzbar bleibt.
9.3 Bleibt die Zahlung nach der Nachfrist aus, dürfen die von der offenen Zahlung abhängigen Funktionen bis zur vollständigen Zahlung in den Lesemodus wechseln. Bestehende Daten bleiben erhalten und einsehbar. Eine vollständig bezahlte Grundlizenz erlischt dadurch nicht. Nach vollständiger Zahlung wird der vertragsgemässe Umfang unverzüglich wiederhergestellt.
9.4 Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 Prozent pro Jahr. Notwendige Mahn- oder Inkassokosten werden nur verlangt, soweit sie kausal, nachgewiesen und gesetzlich geschuldet sind.
10. Dienstleistungen, Premium Support und Hardware
10.1 Ein Termin für Vor-Ort-Leistungen ist erst mit Bestätigung in Textform verbindlich. Änderungen werden möglichst früh mitgeteilt und in Textform vereinbart. Drittkosten werden nur weiterbelastet, wenn sie vorher ausdrücklich vereinbart wurden.
10.2 Ein bestellter Mac mini wird erst nach vollständiger Zahlung übergeben. Eigentum, Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe auf den Betrieb über. Die bei der Bestellung und vor der Beschaffung bestätigten Merkmale gemäss Ziffer 3.5 sind geschuldet. Für die Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte sowie die zwingenden Vorschriften zur Produktesicherheit und Produktehaftpflicht; zusätzliche Herstellergarantien bleiben unberührt.
10.3 Kostenlose Rücknahme von Elektrogeräten. Wir nehmen elektrische und elektronische Geräte und Bestandteile der Art, die wir im Sortiment führen, unabhängig von einem Neukauf kostenlos zurück. Für den Übergabe- oder Rücksendeweg genügt eine Nachricht an support@swiftli.ch. Vor der Abgabe sind gespeicherte Daten nach Möglichkeit zu sichern und zu löschen; verbleibende Personendaten behandeln wir nach dem Datenschutzrecht.
10.4 Premium Support umfasst eine bevorzugte Bearbeitung von Anfragen zu den in der Produktbeschreibung genannten Themen. Bestimmte Reaktions- oder Lösungsfristen gelten nur, wenn sie in der Bestellbestätigung oder einer individuellen Offerte ausdrücklich zugesichert sind. Ohne eine solche Zusage bedeutet «bevorzugt», dass Anfragen während der jeweils kommunizierten Supportverfügbarkeit vor nicht priorisierten Anfragen bearbeitet werden; ein bestimmter Lösungserfolg ist nicht versprochen. Ziffer 6.2 bleibt vorbehalten.
11. Nutzungsrecht bis zur vollständigen Zahlung
Das unbefristete Nutzungsrecht an der Grundlizenz entsteht mit vollständiger Bezahlung. Bis dahin darf die Nutzung nach erfolgloser Nachfrist gemäss Ziffer 9 vorübergehend auf den Lesemodus beschränkt werden. Nach vollständiger Zahlung besteht die Grundlizenz nach Massgabe der EULA fort.
12. Gewährleistung und Haftung
12.1 Ein Mangel liegt vor, wenn die Software bei Einhaltung der Systemvoraussetzungen wesentlich von der massgebenden Produktbeschreibung abweicht. Reproduzierbare Mängel sind mit den zur Nachstellung nötigen Angaben zu melden. Wir dürfen zunächst innert angemessener Frist nachbessern, ein Update oder einen zumutbaren Workaround bereitstellen. Scheitert dies, kann die Kundin oder der Kunde den Preis des betroffenen Leistungsteils angemessen mindern oder diesen Teil beenden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
12.2 Die Software unterstützt betriebliche und rechtliche Abläufe, ersetzt aber keine Rechts-, Steuer- oder Treuhandberatung. Für Meldungen, Abrechnungen und deren Prüfung gegenüber Behörden bleibt der Betrieb verantwortlich.
12.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen direkten Schaden. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der auch bei ordnungsgemässer, regelmässiger Sicherung entstanden wäre. Unbeschränkt bleiben die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit, für Personenschäden sowie jede zwingende gesetzliche Haftung, namentlich nach dem Produktehaftpflichtrecht.
13. Änderungen und Schlussbestimmungen
13.1 Preisänderungen richten sich ausschliesslich nach Ziffer 4.3. Rechtlich oder sicherheitstechnisch notwendige Änderungen ohne wesentliche Nachteile können in Textform angekündigt werden. Wesentliche Änderungen dieser AGB oder der EULA erfordern eine ausdrückliche Zustimmung. Bereits eingeräumte unbefristete Nutzungsrechte werden nicht einseitig eingeschränkt.
13.2 Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
13.3 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von Pahl Digital Art, derzeit Kilchberg ZH im Gerichtsbezirk Horgen. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. Das Handelsgericht oder ein anderes Fachgericht ist nur zuständig, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür im konkreten Fall erfüllt sind.